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Informationen zur Staatlichen Fischerprüfung

in Baden-Württemberg

 

 

Wer in Deutschland die Fischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen. Diesen erhält nur, wer einen so genannten Sachkundenachweis (die Staatliche Fischerprüfung) vorweisen kann.

 

Für Jugendliche und Kinder zwischen 10 und 16 Jahren kann bei der Stadt- bzw. Gemeinde-verwaltung ein Jugendfischerei-schein beantragt werden. Hierzu ist keine Prüfung erforderlich.

 

Allerdings dürfen Inhaber eines solchen Jugendfischereischeines den Fischfang nur unter strenger Aufsicht eines erwachsenen Fi-schereischeininhabers ausüben.

 

Das Team (von links):

Prüfungsbeisitzer Peter Treuter und die

Ausbilder Roland Nimmrichter,

Günther Stahl, Karl Hufschmied,

Helmut Mühleiß, Christof Kehle

 

  • Termin:
     

    Die Staatliche Fischerprüfung wird vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. in Zusammenarbeit mit den örtlichen Fischereivereinen durchgeführt. Sie findet einmal im Jahr jeweils am 3. Freitag im November statt. Unter gewissen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, an einer Wiederholungsprüfung im Februar des Folgejahres teilzunehmen.
     

  • Zulassungsvoraussetzungen:
     
    Zur Teilnahme an der Staatlichen Fischerprüfung wird nur zugelassen, wer am Prüfungstag mindestens 10 Jahre alt ist, durchgehend an einem vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. genehmigten Vorbereitungslehrgang teilgenommen hat. Derartige Vorbereitungskurse werden landeseinheitlich nach den von Fischereiverwaltung und Fischereiverband vorgegebenen Richtlinien und einheitlichen Gebühren von den dafür autorisierten Fischereivereinen durchgeführt. Diese Kurse müssen mindestens 30 Ausbildungsstunden, verteilt auf fünf Fachgebiete, beinhalten.
     

  • Vorbereitungslehrgang beim Fischereiverein Geislingen:
     
    Der Fischereiverein Geislingen ist zur Durchführung derartiger Kurse autorisiert und führt sie in Geislingen, in Zusammenarbeit mit dem Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V., bereits seit 1965 durch. Diese über 45jährige Tradition wird auch künftig weitergeführt werden.

    Angeln ist ein wunderschöner Zeitvertreib für jedermann, ob jung oder alt.  Wir haben bereits hunderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen möglichen Alterstufen erfolgreich auf die Staatliche Fischerprüfung vorbereitet und so in die Passion der Fischerei eingeführt.

    Nach unserer Erfahrung können allerdings Kinder, die gerade so das erforderliche Mindestalter von 10 Jahren erreicht haben, häufig dann überfordert sein, wenn sie den Vorbereitungskurs ohne Begleitung mitmachen. Dort, wo Angehörige mit von der Partie sind, oder wo zumindest daheim eine nachhaltige Unterstützung erfolgt, haben diese Kinder jedoch selten Probleme mit dem Bestehen der Fischerprüfung.
     

  • Informationen zu unserem Lehrgang 2012:

    Informationen zum Lehrgang 2012 werden an dieser Stelle im Frühjahr 2012 veröffentlicht.

    Kommen Sie jederzeit auf uns zu, wenn Sie weitere Fragen haben: Kontakt
     

Sollten Sie sich auch für die gesetzlichen Grundlagen der Fischerprüfung interessieren, dann ist die Homepage des Verbands für Fischerei und Gewässerschutz Baden-Württemberg e.V. die beste Adresse.