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Informationen zur Staatlichen Fischerprüfung
in Baden-Württemberg
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Wer in
Deutschland die Fischerei ausüben will, muss einen Fischereischein
besitzen. Diesen erhält nur, wer einen so genannten Sachkundenachweis (die Staatliche Fischerprüfung) vorweisen kann.
Für Jugendliche und
Kinder zwischen 10 und 16 Jahren kann bei der Stadt- bzw. Gemeinde-verwaltung ein Jugendfischerei-schein beantragt
werden. Hierzu ist keine Prüfung erforderlich.
Allerdings dürfen Inhaber
eines solchen Jugendfischereischeines den Fischfang nur unter strenger
Aufsicht eines erwachsenen Fi-schereischeininhabers ausüben.
Das Team (von links):
Prüfungsbeisitzer Peter Treuter und die
Ausbilder Roland Nimmrichter,
Günther Stahl, Karl Hufschmied,
Helmut Mühleiß, Christof Kehle
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Termin:
Die Staatliche Fischerprüfung wird vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. in Zusammenarbeit mit den örtlichen Fischereivereinen durchgeführt. Sie findet einmal im Jahr jeweils am 3. Freitag im November statt.
Unter gewissen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, an einer Wiederholungsprüfung im Februar des Folgejahres teilzunehmen.
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Zulassungsvoraussetzungen: Zur Teilnahme an der Staatlichen
Fischerprüfung wird nur zugelassen, wer am Prüfungstag mindestens
10 Jahre alt ist, durchgehend an einem vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. genehmigten Vorbereitungslehrgang
teilgenommen hat. Derartige
Vorbereitungskurse werden landeseinheitlich nach den von
Fischereiverwaltung und Fischereiverband vorgegebenen Richtlinien und
einheitlichen Gebühren von den dafür autorisierten Fischereivereinen
durchgeführt. Diese Kurse müssen mindestens 30 Ausbildungsstunden,
verteilt auf fünf Fachgebiete, beinhalten.
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Vorbereitungslehrgang
beim Fischereiverein Geislingen: Der Fischereiverein
Geislingen ist zur Durchführung derartiger Kurse autorisiert und führt sie in
Geislingen, in Zusammenarbeit mit dem Landesfischereiverband
Baden-Württemberg e.V., bereits seit 1965 durch. Diese über 45jährige Tradition
wird auch künftig weitergeführt werden.
Angeln ist ein wunderschöner Zeitvertreib für jedermann, ob jung oder alt. Wir haben bereits hunderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen möglichen Alterstufen erfolgreich auf die Staatliche Fischerprüfung vorbereitet und so in die Passion der Fischerei eingeführt.
Nach unserer Erfahrung können allerdings
Kinder, die gerade so das erforderliche Mindestalter von 10 Jahren
erreicht haben, häufig dann überfordert sein, wenn sie den Vorbereitungskurs ohne
Begleitung mitmachen. Dort, wo Angehörige mit von der Partie sind,
oder wo zumindest daheim eine nachhaltige Unterstützung erfolgt, haben diese Kinder jedoch selten Probleme mit dem Bestehen der Fischerprüfung.
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Informationen zu unserem Lehrgang 2012:
Hier finden Sie sämtliche Informationen und
Dokumente zu unseren diesjährigen Lehrgang.
Anmelde- und
Informationstermine finden statt am Samstag, den 28.04.2012, und bei
Bedarf am Samstag, den 15.09.2012, jeweils ab 14 Uhr im Vereinsheim,
Schlachthausstraße 20 in Geislingen.
Bitte beachten: "Der
frühe Wurm fängt den Fisch!"
Die Teilnehmerzahl ist
begrenzt. Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Eine
Anmeldung ist auch per Post möglich (Bitte Anmeldegebühr nicht
vergessen!).
Kurzinformation (pdf)
Terminplan (pdf)
Anmeldeformular
mit Kostenübersicht für Lehrgang, Prüfung und Unterlagen (doc)
Einwilligungserklärung für jugendliche Teilnehmer (doc)
Kommen Sie jederzeit auf uns zu, wenn Sie weitere Fragen haben:
Kontakt
Sollten Sie sich auch
für die gesetzlichen Grundlagen der Fischerprüfung interessieren, dann ist
die Homepage des Verbands für Fischerei und Gewässerschutz
Baden-Württemberg e.V. die beste Adresse.
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