|
Wer in
Deutschland die Fischerei ausüben will, muss einen Fischereischein
besitzen. Diesen erhält nur, wer einen so genannten Sachkundenachweis (die Staatliche Fischerprüfung) vorweisen kann.
Für Jugendliche und
Kinder zwischen 10 und 16 Jahren kann bei der Stadt- bzw. Gemeinde-verwaltung ein Jugendfischerei-schein beantragt
werden. Hierzu ist keine Prüfung erforderlich.
Allerdings dürfen Inhaber
eines solchen Jugendfischereischeines den Fischfang nur unter strenger
Aufsicht eines erwachsenen Fi-schereischeininhabers ausüben.
Das Team (von links):
Prüfungsbeisitzer Peter Treuter und die
Ausbilder Roland Nimmrichter,
Günther Stahl, Karl Hufschmied,
Helmut Mühleiß, Christof Kehle
|